Mit zwei Haushaltsanträgen geben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen dem Datenschutz zusätzliche Perspektiven. So soll zum einen die Einführung einer neuen Software zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) auf den Weg gebracht werden. Zum anderen soll ein neues Verfahren für die Planung des Personalbedarfs erstellt und geprüft werden, ob Einnahmen zukünftig auch für Datenschutz und Informationsfreiheit verwendet werden können.
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Datenschutz der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Datenschutzrecht hat in den vergangenen Jahren national, international und global tiefgreifende Veränderungen erlebt. Vor allem die Datenschutz-Grundverordnung hat dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit neue Kompetenzen und Aufgaben gebracht. Ein gestiegenes Bewusstsein in Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung brachte in der Folge einen enormen Anstieg an datenschutzrechtlichen Beschwerden. Daher braucht es neben der Einführung einer neuen effizienten Software für die Bearbeitung der Beschwerden und Eingaben eine objektive Bestandsaufnahme der personellen Situation beim vollständig unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Wir wollen ein Verfahren entwickeln, das anhand objektiver Kriterien die Umsetzung der neuen Aufgaben sicherstellt. Auch soll geprüft werden, ob Einnahmen im Datenschutz zukünftig in den Haushalt des Datenschutzbeauftragten fließen können. Aktuell gehen diese Gelder in den allgemeinen Haushalt der Stadt ein.“
Dazu Urs Tabbert, datenschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung haben die unabhängigen Datenschutzbehörden mehr Kompetenzen und Aufgaben erhalten, um die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen. Zudem nehmen immer mehr Menschen die Möglichkeit in Anspruch, sich mit Beschwerden an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Um effizient arbeiten zu können, muss die Datenschutzbehörde personell und technisch gut aufgestellt sein. Mit unseren beiden Anträgen sorgen wir dafür, dass zukünftig die Personalbedarfe des Datenschutzbeauftragten nach objektiven Kriterien ermittelt werden. Zudem wollen wir prüfen lassen, welches elektronische System dem Datenschutzbeauftragten zur Bearbeitung von Beschwerden zur Verfügung gestellt werden kann, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zukünftig schneller bearbeiten zu können. Damit wird Hamburgs Datenschutzbehörde für die Zukunft nachhaltig gut aufgestellt.“